AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maßgeblich für den Auftrag sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die  jeweils gültige Anzeigenpreisliste und unsere Auftragsbestätigung.    2. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Anzeigen  innerhalb eines Rahmenauftrags – nach freiem Ermessen abzulehnen. Die  Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.  

3. Werden die tarifmäßigen Nachlässe beansprucht, so sind die Anzeigenaufträge  innerhalb eines Kalenderjahres abzuwickeln. Auf Wunsch kann das Rabattjahr mit dem Erscheinen der ersten Anzeigen beginnen.

4. Sollte innerhalb eines Rabattjahres ein Anzeigenauftrag durch Ausfall einer  oder mehrerer Ausgaben nicht durchgeführt werden, so bleibt davon die  ursprüngliche Rabattvereinbarung unberührt.

5. Wird ein Jahresauftrag ohne Verschulden des Verlags nicht erfüllt, so hat der  Auftraggeber den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der  tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag rückzuvergüten.

6. Die Aufnahme von Anzeigen in Ausgaben oder an bestimmten Plätzen kann  nicht gewährleistet werden. Überhaupt bleibt es dem Verlag vorbehalten, von der  Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder  anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.

7. Dem Ausschluss von Mitbewerbern kann seitens des Verlages grundsätzlich  nicht entsprochen werden.

8. Textanzeigen und solche, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht sofort als  Werbung erkennbar sind, werden durch das Wort „Anzeige“ kenntlich gemacht.

9. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der  Anzeige. Geringe Tonabweichungen sind im Toleranzbereich des Druckverfahrens  begründet. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem  Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber hat bei unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf  Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem  der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haftung sind für  den Verlag ausgeschlossen.

10. Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar,  sondern werden erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbetreibende bei  ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.

11. Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt  der Verlag keine Haftung.

12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der  Auftraggeber Probeabzüge nicht bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen  seitens des Verlages genannten Termin zurück, so gilt die Genehmigung zum  Druck als erteilt.

13. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach  Erscheinen der letzten Anzeige.

14. Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen zu melden.  

15. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, ist die Rechnung  innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen.

16. Der eventuelle Verzicht auf die Grundfarbe Schwarz bei der Anlage von  Anzeigen ist ohne Einfluss auf die Berechnung.

17. Der Verlag ist jederzeit berechtigt, das Erscheinen weiterer Anzeigen von  offen stehender Rechnung abhängig zu machen.

18. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in der Höhe von  12 Prozent berechnet. Der Verlag kann die Ausführung des Auftrags bis zur  Bezahlung zurückstellen.

19. Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen oder anderen Druckvorlagen  hat der Auftraggeber zu zahlen.

20. Bei verspäteter Anlieferung der Druckunterlagen (drei Wochen vor  Erscheinungstermin) werden die dadurch entstehenden Mehrkosten dem  Auftraggeber in Rechnung gestellt.

21. Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei  laufenden Aufträgen sofort in Kraft.

22. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Verlag  Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge  mit 80 Prozent der zugesicherten Druckauflage erfüllt sind. Geringere Leistungen  sind aliquot zu berechnen.

23. Anzeigenaufträge müssen schriftlich erteilt und durch den Verlag schriftlich  angenommen werden. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags.

24. Der Auftraggeber garantiert dem Verlag sowie dessen Mitarbeitern, im  Besonderen dem verantwortlichen Redakteur, dass die Anzeige gegen keinerlei  gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der  Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich  aller Ansprüche, die auf die erschienene Anzeige gegründet werden, schad- und  klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle  Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer  entsprechenden Prüfung der Anzeige oder eines Entgegnungsbegehrens nicht  verpflichtet.

25. Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis  zu vier Wochen vor Anzeigenschluss in schriftlicher Form möglich. Darüber  hinaus besteht die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags. 

26. Für Uneinigkeiten gilt der Gerichtsstand Wien, Innere Stadt und es gilt das  österreichische Recht.

Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und Werbeabgabe.

Zahlungsziel: Prompte Zahlung nach Erhalt der Rechnung.